Waffensachkunde für Bewacher nach Paragraph 7 WaffG

Waffensachkunde für Bewacher nach Paragraph 7 WaffG

Im Paragraph 7 des Waffengesetzes ist der Nachweis einer Sachkunde, über waffentechnische und waffenrechtliche Kenntnisse, für den Umgang mit Schusswaffen geregelt.

Um im Bewachungsgewerbe bewaffnete Aufträge ausführen zu dürfen, ist es vom Gesetzgeber vorgesehen, das Bewachungspersonal in den rechtlichen Grundlagen und im Umgang mit Waffen zu schulen. So ist für alle Dienstleistungen bei denen Schusswaffen geführt werden sollen, wie z. B. im Bereich Geld- und Werttransport, die Bewachung von militärischen Sicherheitsbereichen und Kerntechnischen Anlagen das Ablegen einer Waffensachkundeprüfung zwingend erforderlich.

Im Rahmen der Waffensachkunde werden Sie auf folgende Themenbereiche vorbereitet und geprüft:

  • Waffen- und Munitionstechnische Begriffe
  • Waffenrechtliche Begriffe
  • Waffenarten
  • Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition
  • Transport und Mitführen von Waffen und Munition
  • Schießen und Schießstätten
  • Aufbewahren von Schusswaffen und Munition
  • Pflichten des Waffen- und Munitionsbesitzers
  • Notwehr und Notstand

Mit PSM-Academy haben sie einen AZAV zertifizierten, qualifizierten Bildungsträger als Partner, der Sie oder Ihre Angestellten zuverlässig und zielführend auf die Waffensachkundeprüfung vorbereitet. Unsere Dozenten verfügen nachweislich über eine langjährige Erfahrung im Bewachungsgewerbe und als Berufswaffenträger, sowie die fachliche und pädagogische Kompetenz um das erforderliche Wissen zu vermitteln.

Termine auf Anfrage