Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer

Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer

Arbeitgeber sind verpflichtet betriebliche Ersthelfer zu benennen und auszubilden.

In der DGUV-Vorschrift 1, §26 ist geregelt, dass betriebliche Ersthelfer in Unternehmen in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen müssen. Der Unternehmer ist dafür verantwortlich, die Anzahl der benötigten Ersthelfer zu ermitteln, und bereitzustellen. Dabei muss die erforderliche Anzahl an Ersthelfern im Betrieb zu jeder Zeit gewährleistet sein.

An jedem Arbeitsplatz lauern Gefahren, die den Einsatz eines betrieblichen Ersthelfers notwendig machen. Unvorhergesehene Ereignisse können schnell zu einer Gefahr für Leib und Leben werden. Hier ist es besonders wichtig Ruhe zu bewahren und schnellstmöglich die richtigen Maßnahmen zu treffen, um Leben zu retten und die Gesundheit von Menschen zu erhalten.

Während der Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer werden Sie oder Ihre Mitarbeiter darauf vorbereitet in einer entsprechenden Situation richtig zu reagieren. Dazu werden folgende Ausbildungsinhalte vermittelt:

  • Verhalten beim Auffinden einer Person
  • Beachten der eigenen Sicherheit
  • Absetzen des Notrufs
  • Sichern der Unfallstelle
  • Retten aus akuter Gefahr
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Verletzung oder Krankheit mit Störung der Lebensfunktion

Mit PSM-Academy haben sie einen AZAV zugelassenen, qualifizierten Bildungsträger als Partner, der Sie oder Ihre Angestellten zuverlässig und zielführend zum betrieblichen Ersthelfer ausbildet. Unsere qualifizierten Dozenten verfügen nachweislich über eine langjährige Erfahrung als Ausbilder für Erste Hilfe mit der fachliche und pädagogische Kompetenz um das erforderliche Wissen zu vermitteln.

-Erste Hilfe rettet Leben-