Ausbildungsbereiche

  • Sicherheitskraft - Vorbereitung Sachkundeprüfung nach §34a GewO

    Die Ansprüche an die Qualifizierungen der Mitarbeiter im Bewachungsgewerbe steigen stetig. Für Bewachungsaufgaben die in tatsächlich öffentlichem Bereich durchgeführt werden, wie z.B. die Einlasskontrollen in Gastgewerblichen Betrieben, oder den Einsatz als Ladendetektiv, ist schon jetzt der Nachweis über eine Sachkunde nach Paragraph 34a zwingend erforderlich.

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  • Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer

    Nach Abschluss des Seminares soll der Laie befähigt sein, die Durchführung lebensrettender Maßnahmen zu vermitteln. Anhand bestimmter äußerer Erscheinungsbilder oder leicht feststellbarer Symptome, wie Blutungen, Atemstillstand, Blutkreislaufstillstand, Bewusstlosigkeit, soll er die Gefahr für Gesundheit und Leben der Verletzten oder Patienten erkennen und ihr sicher begegnen können.

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  • Ausbildung zum Brandschutzhelfer nach DGUV 1, ASR A2.2 und §10 ArbSchG

    Wie der Name bereits vermuten lässt, gehört es zu den Brandschutzhelfer-Aufgaben im Falle eines Brandes zu unterstützen und die Situation zu sichern. Dies muss nicht zwingend mit der selbstständigen Löschung eines Feuers verbunden sein, sondern schließt ebenfalls die Hilfe und Organisation der Evakuierung des Unternehmens ein. Zudem dient die fachkundige Person ebenfalls als Ansprechpartner für die Feuerwehr und hilft bei der Prävention von Bränden. Dazu zählen auch die Unterstützung des Brandschutzbeauftragten sowie die Kontrolle von Arbeiten, die in Zusammenhang mit Feuergefahr stehen. Der Brandschutzhelfer evaluiert dabei kontinuierlich die Betriebsabläufe im Unternehmen und versucht Verbesserungsmöglichkeiten und potentielle Gefahrenquellen zu identifizieren und zu entschärfen.

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  • Waffensachkunde für Bewacher nach Paragraph 7 WaffG

    Das Waffengesetz bestimmt die Notwendigkeit einer Sachkunde, die entweder durch eine Prüfung oder durch eine Tätigkeit / Ausbildung belegbar ist.
    Hinzu kommen weitere Anforderungen, wie die persönliche Eignung und andere Nachweise, die bei den entsprechenden Behörden zu beantragen sind – von Landkreis zu Landkreis oder Bundesland zu Bundesland kann die Zuständigkeit variieren.

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